Die Rahmenbedingungen für die aktuellen Corona-Bestimmungen regelt
- in der evangelischen Kirche
die Evangelische Landeskirche in Bayern (ELKB) als Empfehlungen
(Kirchengemeinden und Einrichtungen können vom Hausrecht Gebrauch machen
und ggf. strengere Regelungen festlegen)
- in der katholischen Kirche (zum Besuch bei ökumenischen Andachten, ...)
das Bistum Regensburg (früher: mit der Pfarrheim-Ampel)
Stand 7. April 2022 (nur als Orientierung, relevant ist der Aushang vor/an der Kirche):
Es wird empfohlen, in unseren evangelischen Kirchen und Gemeindehäusern
- den Mindestabstand von 1,5m einzuhalten,
- auf ausreichende Handhygiene zu achten,
- in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen,
insbesondere beim Gemeindegesang, wenn die Abstände nicht mehr als 1,5 m sind, - für ausreichende Belüftung zu sorgen.
Bei Kirchenmusik (Vokal oder Instrumente) sollten einen Abstand von 2 Metern einhalten und, wenn möglich, zueinander einen Abstand von 1,5 Metern. Es gibt aktuell keine Maskenpflicht für Chormitglieder.